Die Errichtung und Instandhaltung von Feuerlöschern unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und der DIN 14406 Teil 4.
Als neues Aufgabengebiet haben wir in unserem Portfolio die Errichtung und Instandhaltung von Feuerlöscher aufgenommen. Dieses Aufgabengebiet erweitert unser schon umfangreiches Angebot an Dienstleistungen, um unseren Kunden den Vorteil eines Ansprechpartners für das gesamte Gebiet der Sicherheitstechnik zu bieten.